Meine Leidenschaft für Miet- und Wohnungseigentumsrecht ist Ihr Vorteil!

Rechtsgebiete

  • Wohn- und Gewerberaummietrecht
  • Wohnungseigentumsrecht
  • Nachbarschaftsrecht
  • Maklerrecht
  • Vertragsgestaltung
  • Allgemeines Zivilrecht
  • Zwangsvollstreckung

Die Kanzleiphilosophie

Sie haben ein rechtliches Problem?

Sie haben ein rechtliches Problem?

Ziel meiner Tätigkeit ist es, Sie umfassend in Ihrer juristischen Frage aufzuklären Es geht um Ihr Recht, so dass ich mich als Ihre Vertrauensperson verstehe. Sie werden von mir in Ihrer Angelegenheit stets kompetent, ehrlich und fair aufgeklärt.

Nur Ihre Zufriedenheit bietet die Basis für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit.


Anwaltliche und gerichtliche Kosten

Welche Kosten kommen auf Sie zu, wenn Sie einen Anwalt beauftragen?

Ich kläre Sie offen und nachvollziehbar über die

entstehenden Honorare meiner Tätigkeit sowie weitere Kosten, z.B.

Gerichtskosten, auf. Grundsätzlich erfolgt die Berechnung meiner Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Die Gebühren eines Anwalts richten sich in der Regel nach dem Streitwert der rechtlichen Auseinandersetzung. In einigen Fällen ist aber auch eine vom RVG unabhängige Honorarvereinbarung sinnvoll, welche schriftlich abzuschließen ist. Dies muss von Fall zu Fall entschieden werden.

Welche Kosten letztendlich entstehen, hängt von der Dauer, der Art und dem Ausgang der rechtlichen Auseinandersetzung ab. Aufgrund

dessen können die nach Beendigung einer Angelegenheit tatsächlich entstehenden Kosten im Vorfeld nicht exakt kalkuliert werden. Meine Aufgabe ist es jedoch, Sie über die möglichen finanziellen Folgen jedes einzelnen rechtlichen Schritts ausführlich zu aufzuklären.

Rechtsschutzversicherung

Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, ist zu klären, ob und in welcher Höhe die Versicherung Ihre Kosten übernimmt.

Sofern Sie es wünschen, unterstütze ich Sie bei der Deckungsschutzanfrage an Ihre Rechtsschutzversicherung.

Das bedeutet aber nicht, dass ich Ihr Mandat unter der Bedingung annehme, dass Rechtsschutz letztendlich auch bewilligt wird.

Ist Ihre Versicherung nicht eintrittspflichtig, muss ich wegen der Kosten auf Sie zukommen.

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